Jahresabschlüsse

Wir erstellen Einnahme-Überschussrechnungen für den kleineren Unternehmer bzw. Freiberufler sowie die handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Dabei ist es unser Bestreben, Ihnen nur die gesetzlich benötigten bzw. darüber hinaus die von Ihnen gewünschten Unterlagen zu erstellen, um das Honorarvolumen nicht unnötig auszuweiten. Darüber hinaus veröffentlichen wir soweit erforderlich die Abschlüsse im Bundesanzeiger.